Dachsanierung
Beschreibung
Bei Dacheindeckungs-, Dämm- und Sanierungsarbeiten ist ein sicherer, witterungsunabhängiger Zugang zu Dachfläche und Traufe erforderlich. Sobald die Absturzhöhe an der Dachkante mehr als 2,00 m beträgt, ist eine Absturzsicherung vorgeschrieben; bei geneigten Dächern kommt hierfür häufig ein Dachfanggerüst in Kombination mit dem Fassadengerüst zum Einsatz (BG BAU B 121).
Technische Besonderheiten
- Traufhöhe und Dachneigung bestimmen die Wahl von Arbeits- und/oder Dachfanggerüst
- Bei Dachneigungen von mehr als 22,5° bis 60° ist ein Dachfanggerüst die normativ beschriebene Lösung
- Materialaufzug oder Schuttrutsche für die Entsorgung von Altmaterial sinnvoll
- Anpassung an Gauben, Dachüberstände und Kamine erforderlich
- Bei geöffneter Dacheindeckung ggf. zusätzlicher Wetterschutz sinnvoll
Ablauf
- Objektbesichtigung und Bedarfsermittlung (Dachneigung, Traufhöhe, Zugänglichkeit)
- Klärung, ob öffentlicher Verkehrsraum benötigt wird und ggf. Einholung der erforderlichen Genehmigung
- Aufbau des Gerüsts inklusive Absturzsicherung (Dachfanggerüst, Seitenschutz)
- Prüfung und Freigabe durch eine befähigte Person
- Nutzung durch das Dachdeckerunternehmen über die Bauzeit
- Rückbau nach Abschluss der Arbeiten
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