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Definition

Ein Dachfanggerüst ist ein spezielles Schutzgerüst, das Beschäftigte bei Dacharbeiten vor einem Absturz auffängt. Es zählt neben dem allgemeinen Fanggerüst zu den Schutzgerüsten und schützt zusätzlich Personen unterhalb vor herabfallenden Werkzeugen oder Materialien (Bauprofessor). Nach den Angaben der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft gilt es als Absturzsicherung für Dächer mit einer Neigung von mehr als 22,5° bis 60°, wenn die Absturzhöhe ab Traufe mehr als 2,00 m beträgt (BG BAU, Baustein B 121).

Aufbau

Das Dachfanggerüst besteht aus einer Fanglage und einem Seitenschutz. Der maximale Höhenunterschied zwischen Absturzkante (Traufe) und Gerüstbelag darf 1,50 m nicht überschreiten, die Mindestbelagbreite beträgt 0,60 m (BG BAU). Es wird in der Regel in Kombination mit einem Fassadengerüst errichtet und schließt direkt unterhalb der Traufe an.

Belastungsklasse

Für Dachfanggerüste gilt keine klassische Lastklasseneinstufung wie bei begehbaren Arbeitsgerüsten – die Dimensionierung richtet sich nach der Auffangfunktion und den geometrischen Vorgaben (Höhenunterschied, Belagbreite) und ist im Einzelfall durch den Gerüstersteller zu bestimmen.

Vorteile

  • Zwangsläufig wirksame Absturzsicherung, die ohne bewusstes Mitwirken der Beschäftigten schützt
  • Schützt gleichzeitig Personen unterhalb vor herabfallenden Gegenständen
  • Gut kombinierbar mit dem Fassadengerüst
  • Für geneigte Dächer normativ beschriebene, standardisierte Lösung

Grenzen

  • Normativ primär für Dachneigungen zwischen 22,5° und 60° vorgesehen; bei anderen Neigungen sind andere Schutzmaßnahmen zu prüfen
  • Zusätzlicher Platz- und Materialbedarf gegenüber einem reinen Arbeitsgerüst
  • Dient der Absturzsicherung, ist aber selbst keine reguläre Arbeitsfläche für längere Tätigkeiten

Sicherheit

Die Anforderungen an Dachfanggerüste (Höhenunterschied, Belagbreite, Seitenschutz) sind über die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft dokumentiert (BG BAU B 121). Wie bei allen Gerüsten gilt: Prüfung und Freigabe vor Nutzung durch eine befähigte Person sowie Sichtprüfung durch die Nutzer vor jedem Einsatz (DGUV Information 201-011).

Unterschied zum normalen Fanggerüst

Beide Gerüstarten fangen Personen bei einem Absturz auf, unterscheiden sich aber nach der Neigung der Absturzfläche: Ein (normales) Fanggerüst sichert Abstürze von bis zu 20° geneigten Flächen, ein Dachfanggerüst dagegen speziell Abstürze von mehr als 20° geneigten Dachflächen — also den in der Praxis deutlich häufigeren Fall eines geneigten Steildachs (Bauprofessor). Beide Varianten zählen zur übergeordneten Gruppe der Schutzgerüste.

Ausführliche Preisspannen für diese Gerüstart: Dachfanggerüst Kosten. Kosten für Ihr Projekt berechnen.

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