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Definition

Das Fassadengerüst ist die am häufigsten eingesetzte Gerüstart im Hochbau. Es wird als vorgefertigtes Rahmen- bzw. Systemgerüst entlang der Gebäudeaußenwand aufgebaut und dient als Arbeits- und teilweise auch Schutzgerüst für Arbeiten an Fassade, Fenstern und Dachrand. In der Fachliteratur wird das Rahmengerüst häufig synonym mit „Fassadengerüst“ bezeichnet, da es sich besonders für lineare, gleichmäßige Fassaden eignet (CETRAC).

Aufbau

Das Fassadengerüst wird aus vorgefertigten Vertikalrahmen, Belägen (Bohlen oder Metallbeläge) und Diagonalstreben in Feldern entlang der Fassade zusammengesteckt. Es steht auf Fußplatten bzw. Fußspindeln zum Höhenausgleich und wird in festgelegten Abständen an der Fassade verankert, um die erforderliche Standsicherheit herzustellen. Seitenschutz (Geländer, Zwischenholm, Bordbrett) und ggf. Netzbespannung ergänzen die Konstruktion.

Belastungsklasse

Fassadengerüste werden je nach vorgesehener Nutzung typischerweise in Lastklasse 2 (z. B. Verputz-, Anstrich-, Wartungsarbeiten) oder Lastklasse 3 (zusätzliche Lagerung leichter Baustoffe) nach DIN EN 12811 eingeordnet (BauNetz Wissen, jh-profishop). Die konkrete Klasse ist abhängig vom Einsatzzweck und im Einzelfall festzulegen.

Vorteile

  • Schnelle, werkzeugarme Montage durch Systembauweise
  • Für nahezu jede Standardfassade geeignet
  • Wirtschaftlich bei linearen, gleichmäßigen Gebäudeformen
  • Große Auswahl an Zubehör (Netze, Dächer, Konsolen)
  • Bewährtes, weit verbreitetes System mit hoher Verfügbarkeit

Grenzen

  • Bei stark gegliederten Fassaden (Erker, Balkone, Vorsprünge) steigt der Anpassungsaufwand
  • Benötigt tragfähigen, möglichst ebenen Untergrund oder vorbereitende Ausgleichsmaßnahmen
  • Erfordert Verankerungspunkte an der Fassade (kleine Bohrlöcher)
  • Bei Wärmedämmverbundsystemen (WDVS) sind ggf. angepasste Konsolen/Abstandshalter nötig

Die wichtigsten Bauteile einfach erklärt

Wer zum ersten Mal ein Gerüst bestellt, steht schnell vor unbekannten Fachbegriffen. Die wichtigsten Bauteile eines Fassadengerüsts im Überblick:

  • Ständer (auch Stiele): die senkrechten Rohre, die das gesamte Gerüst tragen.
  • Riegel: die waagerechten Verbindungen zwischen den Ständern, die dem Gerüst seine Grundform geben.
  • Diagonalen: schräg verlaufende Streben, die das Gerüst gegen seitliches Verschieben aussteifen (CETRAC – Gerüstteile und ihre Namen).
  • Spindel und Fußplatte: das unterste Bauteil, mit dem sich Unebenheiten im Boden ausgleichen lassen; der maximale Wandabstand beim Aufbau beträgt in der Regel 30 cm (Blizzard Gerüstsysteme).
  • Beläge: die begehbaren Böden aus Bohlen oder Metall, auf denen gearbeitet wird.
  • Seitenschutz (Geländer, Zwischenholm, Bordbrett): die dreiteilige Absturzsicherung am Rand jeder Gerüstlage – die Geländeroberkante muss mindestens 1 m über der Standfläche liegen (Blizzard Gerüstsysteme).

Lastklassen in Kilogramm statt in kN/m²

Die Angabe „kN/m²“ (Kilonewton pro Quadratmeter) sagt den wenigsten Laien etwas. Zur groben Orientierung entspricht 1 kN/m² etwa 100 kg/m² Belastung pro Gerüstlage (BauNetz Wissen):

  • Lastklasse 1 — 0,75 kN/m², rund 75 kg/m²: nur Begehen, keine Arbeiten mit Materiallagerung
  • Lastklasse 2 — 1,50 kN/m², rund 150 kg/m²: Maler-, Verputz- und Wartungsarbeiten
  • Lastklasse 3 — 2,00 kN/m², rund 200 kg/m²: zusätzlich leichte Baustoffe, Fassadenarbeiten
  • Lastklassen 4–6 — 3,00 bis 6,00 kN/m², rund 300 bis 600 kg/m²: Lagerung von Mörtelkübeln, Steinpaketen und anderen schweren Materialien

Für ein Fassadengerüst reicht bei den meisten Wohngebäude-Vorhaben (Anstrich, Verputz, Wartung) Lastklasse 2 oder 3 – welche Klasse tatsächlich benötigt wird, legt der Gerüstbaubetrieb anhand der geplanten Arbeiten fest.

Sicherheit

Fassadengerüste benötigen einen durchgehenden Seitenschutz und eine ausreichende Verankerung, deren Abstände sich nach der statischen Auslegung richten; frei stehende, nicht anderweitig standsichere Gerüste müssen verankert werden (VBG). Vor der ersten Nutzung ist eine Prüfung und Freigabe durch eine befähigte Person erforderlich; Nutzer sind zusätzlich zu einer Sichtprüfung vor jedem Einsatz angehalten (DGUV Information 201-011).

Prüfung und Freigabe: was nach dem Aufbau passiert

Ein neu aufgebautes Gerüst darf nicht sofort genutzt werden. Zunächst prüft eine „befähigte Person“ — in der Praxis meist ein Gerüstbauer mit entsprechendem Sachkundenachweis — die ordnungsgemäße Montage und dokumentiert das Ergebnis in einem Prüfprotokoll nach DGUV Vorschrift 38 (bauruf.de). Erst danach wird das Gerüst durch eine gut sichtbare Kennzeichnung freigegeben, die mindestens den Ersteller, die Gerüstbauart sowie die Last- und Breitenklasse ausweist (ALFIX). Als Auftraggeber müssen Sie sich um diesen Schritt nicht selbst kümmern — er ist beim beauftragten Gerüstbaubetrieb bereits eingepreist und gehört zur Leistung dazu.

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