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Definition

Ein Rollgerüst – auch Fahrgerüst genannt – ist ein mobiles Arbeitsgerüst aus Aluminium- oder Stahlrahmen auf lenkbaren Rollen. „Fahrgerüst“ ist dabei der ältere, normtechnisch verwendete Begriff, „Rollgerüst“ hat sich umgangssprachlich durchgesetzt (meinrollgeruest.de). Es eignet sich für kurzzeitige Arbeiten an wechselnden Standorten in geringer bis mittlerer Höhe.

Aufbau

Das Rollgerüst wird werkzeugarm aus Standardrahmen, Belägen und Diagonalstreben zusammengesteckt und lässt sich in Segmenten in der Höhe erweitern (meinrollgeruest.de). Es steht auf gelenkten Rollen mit Feststellbremse, die beim Arbeiten auf dem Gerüst arretiert sein müssen.

Belastungsklasse

Rollgerüste werden üblicherweise für leichtere Arbeiten (vergleichbar Lastklasse 2) ausgelegt; die konkrete Lastklasse hängt vom jeweiligen Hersteller-System und Einsatzzweck ab und ist im Einzelfall zu bestimmen.

Vorteile

  • Schneller Auf- und Abbau ohne Werkzeug
  • Flexibel innerhalb der Baustelle versetzbar, ohne komplett demontiert zu werden
  • Geeignet für Innen- und Außenbereich
  • Wirtschaftlich für kurze, punktuelle Arbeiten

Grenzen

  • Begrenzte Arbeitshöhe im Vergleich zum Standgerüst
  • Nur auf ebenem, tragfähigem Untergrund sicher verfahrbar
  • Während des Verfahrens darf sich niemand auf dem Gerüst befinden
  • Nicht für dauerhafte Standzeiten oder schwere Materiallagerung konzipiert

Sicherheit

Rollgerüste dürfen nur in Längsrichtung bewegt werden, damit sie nicht umkippen, und ausschließlich ohne Personen und Materialien auf der Plattform verfahren werden (sifa-sibe.de). Zusätzlich ist ein Sicherheitsabstand zu elektrischen Anlagen und Freileitungen einzuhalten (meinrollgeruest.de). Auch hier gilt: Sichtprüfung vor jedem Einsatz und Nutzung nur nach ordnungsgemäßem Aufbau.

Normanforderungen nach DIN EN 1004-1 im Detail

Die aktuelle europäische Norm für Rollgerüste ist die DIN EN 1004-1 (Ausgabe 2021), die die frühere DIN EN 1004:2005 abgelöst hat. Sie gilt für Arbeitshöhen von über 0,00 m bis 12,00 m im Innenbereich bzw. bis 8,00 m im Außenbereich. Der senkrechte Abstand zwischen zwei Arbeitsplattformen darf maximal 2,25 m betragen, der Abstand von der Standfläche bis zur ersten Plattform maximal 3,40 m (meinrollgeruest.de). Gegen Kippen müssen Rollgerüste ab einer bestimmten Höhe mit Auslegern und zusätzlicher Ballastierung ausgestattet werden — die neue Normfassung stellt hierfür höhere Anforderungen an die Statik als die Vorgängerversion (ZARGES).

Für ein Rollgerüst ist eine objektbezogene Einschätzung sinnvoller als eine pauschale Online-Berechnung. Bitte stellen Sie eine unverbindliche Direktanfrage.

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